Multikopter Schule XMS
Anti Crash Training

Was bedeutet "good Airmanship" also ein guter Pilot zu sein?

Ganz vereinfacht gesagt, ist gute Flugkunst ("good Airmanship") im wesentlichen davon abhängig, wie umfangreich das theoretische wie auch praktische Wissen ist, als auch wie die theoretischen praktischen Fähigkeiten weiter trainiert bzw. aufrechterhalten werden.

Vor allen Dingen geht es um die Fähigkeit Risiken richtig und rechtzeitig einschätzen zu können, um diese zu vermeiden oder so zu minimieren, dass sie praktisch nicht eintreten. Um allein die eigenen Fähigkeiten richtig einschätzen zu können, benötigt man einen Maßstab, der nur von außerhalb kommen kann. In der Regel ist die eigene Einschätzungsfähigkeit ohne externen Abgleich unzureichend bis sogar mangelhaft. Mit der Euphorie und gesteigerten Begeisterung erhöht sich mit unter noch das Ausmaß der Fehleinschätzung. Zum Beispiel fallen gerade die häufiger durch Prüfungen durch, die meinten, sie hätten schon genug Erfahrungen gesammelt. Einige davon haben sogar in Prüfungsflügen ihre Drohne gecrasht. Nicht umsonst fordern z.B. die EU-Regeln einen Praxisnachweis, den die meisten gar nicht vollständig erfüllen können, weil ihnen nicht nur die Flug-Skills fehlen, sondern  auch bei ihren Drohnen die technischen Möglichkeiten fehlen, bestimmte geforderte Risiko-Situationen zu trainieren, wie z.B. den Flug mit abgeschaltetem GPS / Kompass. Mit aktivem GPS/Kompass zu fliegen ist nämlich drastisch einfacher als ohne. Aber man muss unter Beweis stellen können, dass man auch ohne fliegen kann, wie hier in der praktische Eigenerklärung AMC2 UAS.OPEN.030/2)(b) gefordert.
Der Artikel hier soll aber keine umfassenden Einblick in das gesamt Luftrecht oder in "Good Airmanship" geben, sondern eher eine allgemeine Einführung die einige wesentlich Aspekte herauspickt, um aufzuzeigen, warum Schulungen und Prüfungen unabdingbar sind.


Notwendiger minimalster externer Maßstab: standardisierte Prüfungen:

Der  EU-Drohnenführerschein in seinen verschiedenen Varianten liefert solche  "Maßstäbe", stellt aber dennoch nur ein eine Art Minimal-Anforderung dar. Gesetzliche Auflagen zu studieren und in einer Prüfung wiedergegeben haben zu können, bedeutet noch nicht zwingend ihre Bedeutung in der Umsetzung im Alltag wirklich verstanden zu haben. Gerade Teilnehmer von Online-Trainings beweisen immer wieder, dass sie entscheidende Details im Alltag falsch anwenden bzw. gesetzlichen Auflagen weiterhin missachten und damit oft sogar trotzdem illegal fliegen. Ein wesentlicher nachgewiesener Vorteil von Präsenz-Schulungen und Präsenzprüfungen ist, dass hier zumindest die Chance besteht, dass das notwendige Wissen deutlich nachhaltiger erlernt werden kann, weil vor allem Nachfragen und Interaktion mit anderen Schülern stattfinden kann. Das kann verstärkt werden, wenn insbesondere die Trainer über viel Praxiserfahrungen verfügen und diese auch "unterhaltsam" in Form von "Geschichten" in den Unterricht einbinden, also Alltagsumsetzungsbeispiele bringen, die zum Verständnis beitragen, komplexe Gesetzesformulierungen auch richtig einordnen zu können. Leider gibt es "anerkannte" Stellen, deren Praxisknowhow mitunter jünger ist, als das etlicher Teilnehmer, was vor allem daran liegt, dass zumindest das Luftrecht bis Ende 2020 ja gar keine Praxisanforderungen konkret gestellt hat. Was dazu führte, dass die anerkannten Drohnenführerschein Schulen zumindest im Praxisbereich keinen Mindest-Standards unterworfen waren. Was nicht zuletzt dazu führte, dass viele anerkannte Stellen nicht mal wussten, dass tatsächlich im Bereich DGUV und deren Berufsgenossenschaften schon seit etwa 2015 entsprechende Standards nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch in White-Paper 'n umfangreich beschrieben wurden. So kam es dazu, dass zwar etliche einen Drohnenführerschein hatten, aber dennoch über keine der nötigen Praxisfachkunde-Nachweise verfügten. Das Problem ist nach wie vor existent, aber selbst dem LBA (Luftfahrtbundesamt) ist dieser Umstand auf Nachfrage ziemlich egal, da sie selbst nur dem Luftrecht unterworfen sind, kein Anlaß für sie, dies in die Prüfungs-Anforderungen einfließen zu lassen. Es ist nicht ihre Aufgabe und auch nicht das der Landesluftämter, dafür zu sorgen, dass auch andere gesetzlichen Auflagen von z.B. Drohnenführerscheininhabern eingehalten werden. Schaut man sich jedoch die Nebenbedingungen von den Allgemein-Erlaubnissen oder Allgemein-Verfügungen der Landesluftämter genau an, steht da sinngemäß drin: man erklärt hiermit, über "ausreichende praktische Fähigkeiten" zu verfügen. Hierin liegt im Grunde schon eine erhebliche rechtliche Falle, denn tatsächlich verfügen die meisten eben nicht über diese Fähigkeiten, sie wissen es nur nicht. Aber im Rechtssystem gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung". Es gilt für jeden Bürger: die Selbstinformationsverpflichtung. Wir müssen uns selbst darum kümmern, alles zu wissen was nötig ist.

Die meisten unterschreiben sowas also, ohne zu Erkennen, dass sie hier eine Falschauskunft mit ihrer Unterschrift getätigt haben.

wie z.B. Zitat bayerische AV :
Ich erkläre, dass ich mich eingehend mit den technischen und betrieblichen Anforderungen an das verwendete Fluggerät vertraut gemacht habe und über eine ausreichende Befähigung zur sicheren Bedienung des unbemannten Luftfahrtsystems verfüge.
Denn die (externen) Ausbildungs-Standards und Prüfungs- bzw. Nachweis-Anforderungen dazu liefern eben zum Beispiel die Auflagen der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV und deren verlängerte Arme, die jeweiligen Berufsgenossenschaften. Inzwischen wurde zumindest dieser notwendige Maßstab für die Flugpraxis auch im EU-Luftrecht verankert: praktische Eigenerklärung AMC2 UAS.OPEN.030/2)(b) und ist überwiegend deckungsgleich mit den Anforderungen der DGUV und deren BG`s. Aber auch hier werden viele Gefahr laufen ein Unterschrift unter etwas zu leisten, was sie nicht tatsächlich beweisen können, wenn sie keine Prüfung abgelegt haben, nicht zuletzt, weil sie gar nicht genau verstehen, was sie da konkret unterschreiben. Ein tpyisches Problem auch dabei, Inhalte werden oft viel zu schnell konsumiert oder darauf optimiert schnell konsumiert werden zu können. Sorgfältiges Studium scheint heute keine Tugend mehr zu sein. Dass man sich und auch anderen einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzt, scheint auch unterzugehen. Bei vielen Pressetexten steht am Anfang sogar extra am Anfang, wieviel Lesezeit der Artikel in Anspruch nimmt. Als wäre es förderlich, dass man den überhaupt liest, wenn man vorher erfährt, wieviel Zeit man "verliert", als wäre das Lesen kein Gewinn oder man muss vorher entscheiden, ob man diese Zeit investiert. Der Witz ist, wer sein Wissen erweitern will und muss, dem fehlt ja vorher der Maßstab, wieviel nötig ist, um an einen bestimmten Punkt zu kommen. Das kann wenn dann nur einer beurteilen, der schon über das nötige Wissen verfügt und zudem ein komplexes FAQ-Spiel zwischen beiden muss einer Einschätzung vorangehen, wieviel Schulung noch nötig ist. Dazu fällt mir ein Spruch aus der Vergangenheit ein, den mein Vater immer gesagt hat: "Der Einäugige ist der König unter den Blinden" Das bedeutet, selbst wenn man eine Schulung toll fand, es bedeutet am Ende noch nicht wirklich gut geschult zu sein, wenn der Lehrer nur halbes Wissen hatte:

Gefährliches Halbwissen und die fatale Nutzung von "Schwarm-Wissen"

Gerade in der heutigen Zeit mit dem verbreitetem Zugriff auf Social-Media-Plattformen, wo ein vermeintlich schneller Austausch von "externer" Expertise möglich erscheint und ein umfassendes Selbststudium oder externe Schulungen nicht mehr nötig erscheinen, läuft man Gefahr einem gefährlichem Halbwissen dem sogenannten "Schwarm-Wissen" auf den Leim zu gehen. Gerade in der Verkürzung vieler Sachverhalte, das Weglassen mitunter entscheidender Details führt zu solch gefährlichem Halbwissens oder am Ende gar "Falsch"-Wissens. Einige Beispiele:
In vielen Pressetexten wird "nur" davon gesprochen, man muss die Drohne noch sehen können, also man soll auf "Sichtweite" fliegen. Auch in vielen Foren wird das so zitiert. In Folge dessen glaubt nahezu jeder, selbst viele die einen Drohnenführerschein gemacht haben, es würde genügen, noch einen Punkt am Himmel, selbst in z.B. 500 Metern Entfernung erkennen zu können. Das ist aber tatsächlich weit gefehlt. Die gesetzliche Auflage dazu bisher hieß: man muss die "Fluglage eindeutig" erkennen können. Dies aber ist bei den meisten Drohnen in etlichen Situationen schon nach etwa 30m Entfernung oder wenn der Himmel dahinter ist, nach vielleicht 100-150m Entfernung nicht mehr ansatzweise möglich. 

Es gibt keine einzige übliche RTF-Multikopter Drohne  mit der man 500m Reichweite erzielen könnte und die Fluglage noch eindeutig erkennen kann ohne weitere erlaubte Hilfsmittel, wie z.b. externe Eigenstrom versorgte Anti-Kollisionsblitzlichter anzubringen. Allein dieser eine Punkt führt dazu, dass geschätzt rund 80-90% aller Flüge illegal durchgeführt wurden. Entscheidend auch für die Zukunft ist die generelle Vermeidung von möglichen "Kollisionen", dass man die Drohne in jeder Flugsituation so im Griff hat, dass man nicht mit Vögeln, bemannten Fluggeräten oder Objekten wie Bäumen kollidiert. Hierzu ist die eindeutige Erkennung von Fluglage bzw. Flugausrichtung eine entscheidende Komponente. Was man an diesem Beispiel auch aufhängen kann, mitunter sind gesetzliche Formulierungen auch zu schwammig, als dass ein Laie, sie sofort verstehen kann. Z.B. hat das deutsche Luftrecht vor 2017 nur formuliert gehabt, man müsste das Fluggeräte noch eindeutig erkennen können. Hierzu muss man aber verstehen, dass bevor die "Drohnen" aufkamen, nur Modellflugzeuge geflogen wurden im Rahmen von Modellbauvereinen und auf deren Flugplätzen. Die wiederum haben sich um die Ausbildung und Flugsicherheit auf deren Flugplätzen gekümmert und die Bedeutung auch vermittelt. Als die Drohnen aufkamen, haben sich hunderttausende Drohnen gekauft und irgendwo geflogen, also viel der Rahmen Ausbildung durch andere erfahrene Piloten weg. Folglich hat man im Luftrecht 2017, diese schwammig Formulierung konkretisiert mit "man muss die Fluglage eindeutig erkennen können", aber wie schon ausgeführt, ist dieses Detail in vielen Presse-Texten untergegangen und da auch viele von anderen nur abschreiben, hat sich dieses "gefährliche" Halbwissen weit verbreitet und tief verankert. Diese verbesserte gesetzliche Formulierung ist also regelrecht ins Leere gelaufen.

Eine  wesentliche Anforderung für "good Airmanship" ist also, Gesetze nicht nur überflogen zu haben, sondern zu verstehen, wie deren genaue Bedeutung ist und wie sie  auf reale Alltags-Situationen umgesetzt werden müssen.

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