ab 2021 benötigen sie entsprechend der EU-Luftregeln zusätzlich neben dem A2-Schein auch ein "Selbststudium" und praktische Eigenerklärung zum "Selbststudium" gemäß AMC2 UAS.OPEN.030/2)(b), alternativ ein Praxisfachkundenachweis, der den Anforderungen des ohnehin generell nötigen Befähigungsnachweises nach DGUV/BGs (wie BGETEM, BGBau etc.) entspricht. Mit dem erfüllen sie in etwa folgende Anforderungen:
Um diesen praktischen Nachweis zu erfüllen, wäre ein umfangreiches Selbststudium nötig, dass im Falle einer rein privaten Nutzung der Drohne nicht zwingend eine Prüfung durch eine anerkannte/benannte Stelle erfordern würde. Es fehlt ihnen jedoch mitunter die notwendige Erläuterung der genauen Anforderungen und des Sinnzusammenhanges und kann auch von komplexen Software Einstellungen des jeweiligen Fluggerätes abhängen, ob man die geforderten Manöver überhaupt korrekt durchführen kann. Mit einer Schulung kommen sie leichter und sicherer durch diese Anforderungsliste und wir stellen ihnen vor der Prüfung eine entsprechende Liste und ein Formular zum Ausfüllen und für die Abgabe der nötigen Erklärung zur Verfügung.
Unsere Schulungen für den "praktischen" Befähigungsnachweis nach DGUV/BG`s (wie BGETEM, BGBau etc.) erfüllen schon seit 2015 die oben genannten Anforderungen. Unsere Prüfbescheingung ersetzt/ergänzt die Eigenerklärung, die mit ihren besonderen Anforderungen ohnehin meist nicht vollständig erklärt werden kann, da die meisten Drohnen keine Flüge oder Flugübungen ohne GPS ermöglichen (zudem ist eine Eigenerklärung ohne Praxisnachweise eher nicht gerichtsfest und / oder Aussagen vor Gericht eben zweifelhaft, insbesondere wenn Gutachter die Umstände anders bewerten, dann wäre die Glaubwürdigkeit auf einem viel höheren Level, wenn Praxisnachweise nach Standards vorgelegt werden können, die aussagekräftiger sind, weil extern geprüft). Die meisten Drohnenbesitzer können also die Eigenerklärung gar nicht erfüllen, diese ist aber Zugangsvoraussetzung für den A2 - Schein. Da deswegen oft diese Selbstauskunft gar Falschauskünfte enthalten, muss die Rechtmäßigkeit der Erlangung des A2-Scheines gar in Frage gestellt werden. Unsere Schulungsdrohnen sind dazu fähig und die Prüfungsflüge erfordern den manuellen Flug ohne GPS. Die Übungen werden mit und ohne GPS geflogen. Da sie in Deutschland on top die Auflagen der gesetzlichen Unfallversicherung und deren verlängertem Arm der Berufsgenossenschaften wie z.B. der BGETEM oder BGBAU erfüllen müssen, ist die Eigenerklärung somit zusammen mit unserem Befähigungsnachweis problemfrei und gerichtsfest erfüllbar. Auch das LBA lässt explizit die Praxisbefähigungsnachweise, die durch benannte Stellen erstellt wurde, als Zugangsvoraussetzung für die A2-Prüfung zu.
Link zum Kurs/Prüfung zum: